RA-Darmstadt-Harnack-2

Familienrecht


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Analysieren

Ich beginne ein Mandat stets mit einer gründlichen Erfassung Ihres Anliegens. Dies ist die Grundlage einer fundierten Beratung, weshalb ich mir hierfür gerne die entsprechende Zeit nehme.

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Beraten

Aufbauend auf der Analyse bespreche ich mit Ihnen die Rechtslage und die Optionen für das weitere Vorgehen. Dabei berücksichtige ich verschiedene Optionen und ihre Auswirkungen sowie divergierende Interessenlagen.

Ergeben sich bei der Beratung Spielräume (für die Gestaltung der Rechtslage) oder Optionen für das Vorgehen, besprechen wir die Vor- und Nachteile und legen das Vorgehen fest.

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Umsetzen

Ich vertrete Sie in Ihren Angelegenheiten außergerichtlich wie gerichtlich, gleich ob Sie Ansprüche durchsetzen, sich gegen die Inanspruchnahme verteidigen oder eine Einigung erzielen wollen.

Ich unterstütze Sie auch bei der Umsetzung der Ziele und Ergebnisse meiner Tätigkeit für Sie.

Im Familienrecht habe ich den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung erfolgreich absolviert und kann die erforderliche Praxiserfahrung für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Familienrecht nachweisen.

Familienrecht

Die typischen Regelungsbereiche im Familienrecht ergeben sich nach der Trennung der Eheleute. Hier sind vielfältige Regelungspunkte zu besprechen und dann entsprechend zu regeln.

Die Regelungen bzgl. Kinder sind mir hierbei besonders wichtig, da die Kinder in aller Regel am meisten unter der Trennung der Eltern leiden. Die Regelungen bzgl. der Kinder sind entscheidend für den Regelungsbedarf bei Trennung und Scheidung.


Trennung

Trennung ist die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Sie kann durch Auszug oder Trennung aller Lebensbereiche in der Ehewohnung erfolgen. Ich berate vor, während und nach der Trennung.


Aufenthalt und Betreuung der Kinder

Bei der Trennung muss geregelt werden, wo die Kinder leben werden und wie sie von den Eltern betreut werden. Häufig übernimmt ein Elternteil die Betreuung im sog. Residenzmodell. In Einzelfällen kann das Wechselmodell in Betracht kommen.

Streiten die Eltern hierüber, muss das Gericht darüber entscheiden, welchem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur alleinigen Ausübung übertragen wird.


Kindesunterhalt

Beide Eltern (auch unverheiratete) haben Unterhaltsleistungen zu erbringen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt diese durch die Betreuung.

Der andere Elternteil hat den Barunterhalt zu leisten. Dieser bemisst sich bei minderjährigen Kindern allein nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteil. Bei volljährigen Kindern bemisst sich der Unterhalt nach der Summe der Einkünfte beider Eltern und wird anteilsmäßig von beiden Eltern aufgebracht.

Unterhalt muss grundsätzlich auch beim Wechselmodell gezahlt werden, es ergeben sich jedoch andere Beträge aufgrund der paritätischen Betreuung der Kinder durch die Eltern.

Zu den Unterhaltsfragen gehören auch die Kosten der Krankenversicherung sowie regelmäßig oder unregelmäßig vorkommende Belastungen (Kinderbetreuung, Klassenfahrten).


Sorgerecht

Die Eltern üben die elterliche Sorge für die Kinder auch nach der Trennung gemeinschaftlich aus.

Könnten die Eltern in sorgenrechtlichen Fragestellungen keine Einigung erzielen oder streiten regelmäßig darüber, kann das Familiengericht die Zustimmung eines Elternteils ersetzen oder das Sorgerecht zur alleinigen Ausübung einem Elternteil übertragen.

Sorgerechtsfragen bestehen auch bei nicht verheirateten Eltern, dort häufig über die Frage der Einräumung der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge.

Wichtigstes Kriterium für die Entscheidung des Familiengerichts ist das Kindeswohl.


Umgang

Der nicht betreuende Elternteil hat das sog. Umgangsrecht, also das Recht, Zeit mit den Kindern zu verbringen. Häufige Streitpunkte sind die Häufigkeit und die Dauer der Besuchskontakte, die Übergaben und die Beteiligung von Dritten.

Auch hier ist das Kindeswohl das maßgebliche Kriterium.


Trennungsunterhalt

Bei einer Trennung der Ehegatten sind immer auch die Ansprüche auf Unterhalt des Ehegatten während der Trennung zu prüfen, die sich wegen der Kinderbetreuung oder geringeren Einkünften rechtfertigen.

Die Höhe des Trennungsunterhalts kann sich während der Trennung aus verschiedenen Gründen verändern, z.B. wenn sich die Einkünfte verändern (Lohnsteuerklassenwechsel) oder Erwerbsobliegenheiten entstehen.

Mit Einleitung des Scheidungsverfahrens kommen unter Umständen weitere Unterhaltstatbestände hinzu, die sich auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts auswirken.

Ist der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig, scheiden Unterhaltsansprüche aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit aus. Dies muss aber sorgfältig geprüft werden.


Hausrat

Bei der Trennung kann die (Auf-)Teilung des Hausrats verlangt werden. Schwierigkeiten können bei der Bestimmung, was zum Hausrat gehört, der Verteilung des Hausrats und bei der Durchsetzung entstehen.


Güterrecht – Eheverträge – Regelungen

Der Güterstand regelt, wie das in der Ehe erworbene Vermögen bewertet und verteilt wird.

Ist kein Ehevertrag geschlossen, ist bei Vorhandensein von Vermögen der Zugewinn beider Ehegatten zu ermitteln. Der Zugewinn ist die positive Entwicklung des jeweiligen Vermögens zwischen der Heirat und des Endes der Ehe durch Einleitung des Scheidungsverfahrens. Die Ermittlung der Vermögenswerte und ihre Bewertung ist selten einfach.

Besteht ein Ehevertrag, kann dieser hinsichtlich seiner Regelungen und seiner Wirksamkeit überprüft werden.


Scheidung und Versorgungsausgleich

Die Scheidung wird vom zuständigen Familiengericht am Ende eines Scheidungsverfahrens ausgesprochen. Das Gericht stellt hier das Scheitern der Ehe fest.

Mit der Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierbei werden die jeweils während der Ehe erworbenen Anwartschaften der Altersvorsorge hälftig geteilt uns ausgeglichen.

Der Versorgungsausgleich kann durch Ehevertrag oder Einigung bei Gericht auch ausgeschlossen werden, die Wirksamkeit solcher Regelungen kann vom Familiengericht überprüft werden.


Nachehelichenunterhalt – Unterhalt nicht Verheirateter

Unterhaltsansprüche können auch nach der Ehe bestehen. Gründe hierfür können u.a. die lange Ehedauer oder die Kinderbetreuung sein.

Unterhalt kann auch bei nicht Verheirateten zu gewähren sein, wenn Kinder betreut werden müssen.


Gewaltschutz

Bei häuslicher Gewalt oder unerwünschten Nachstellungen auch über elektronische Medien kann eine Gewaltschutzanordnung Abhilfe schaffen.

Ich berate und vertrete Sie in allen Stadien des Familienrechts, also schon vor der Trennung und bis nach der Scheidung.

Thorsten-Harnack

Rechtsanwalt Thorsten Harnack LL.M.

Familienrecht - Mietrecht - WEG-Recht

Tel.  +49 6151 9697377
Mailadresse

 

  • 2001 Zulassung als Rechtsanwalt
  • Seit 2002 durchgängig als Rechtsanwalt mit Sitz in Darmstadt tätig
  • Von 2007 bis 2010 als Justiziar in einem Darmstädter Handelshaus tätig
  • Von 2010 bis 2018 Rechtsanwälte Wellmann & Kollegen | Seit 2012 Partner
  • Seit 2018 in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten und Notaren Aschoff & Gallina