
Mietrecht
Analysieren
Ich beginne ein Mandat stets mit einer gründlichen Erfassung Ihres Anliegens. Dies ist die Grundlage einer fundierten Beratung, weshalb ich mir hierfür gerne die entsprechende Zeit nehme.
Beraten
Aufbauend auf der Analyse bespreche ich mit Ihnen die Rechtslage und die Optionen für das weitere Vorgehen. Dabei berücksichtige ich verschiedene Optionen und ihre Auswirkungen sowie divergierende Interessenlagen.
Ergeben sich bei der Beratung Spielräume (für die Gestaltung der Rechtslage) oder Optionen für das Vorgehen, besprechen wir die Vor- und Nachteile und legen das Vorgehen fest.
Umsetzen
Ich vertrete Sie in Ihren Angelegenheiten außergerichtlich wie gerichtlich, gleich ob Sie Ansprüche durchsetzen, sich gegen die Inanspruchnahme verteidigen oder eine Einigung erzielen wollen.
Ich unterstütze Sie auch bei der Umsetzung der Ziele und Ergebnisse meiner Tätigkeit für Sie.
Mietrecht
Mietrechtliche Fragestellungen betreffen den grundgesetzlich geschützten Bestand der Wohnverhältnisse des Mieters. Zwischen den Interessen des Mieters und des Vermieters besteht ein Spannungsverhältnis, das durch Gesetz und Rechtsprechung geregelt wird.
Im Mietrecht verfüge ich über eine mehrjährige Berufserfahrung aus meiner Tätigkeit mit dem auf das Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt Wellmann und der Kanzlei Wellmann & Kollegen.
Mängel und Minderung
Mängel der Mietsache muss der Mieter dem Vermieter anzeigen, der Vermieter hat sich um die Mängelbeseitigung zu kümmern.
Die Miete ist gemindert, wenn der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist. Dies kann bei Modernisierungen auch ausgeschlossen sein.
Mieterhöhungen
Eine Miete kann während des Bestandes des Mietverhältnisses angepasst werden. Die Erhöhung einer Miete kann im Vertrag vereinbart werden oder nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgen, z.B. zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach Modernisierungen.
Abrechnung von Betriebskosten
Wird die Umlage von Betriebskosten vereinbart und eine Vorauszahlung auf die abzurechenden Betriebskosten verlangt, muss hierüber abgerechnet werden. Die Anforderungen an die Abrechnung ergeben sich aus dem Mietvertrag oder gesetzlichen Vorschriften.
Kündigung
Mietverträge berechtigen zum Besitz einer Sache auf Zeit, wobei die Zeit nicht bestimmt sein muss.
Mietverträge können sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter gekündigt werden, die Kündigung kann ordentlich und fristgemäß oder außerordentlich und fristlos ausgesprochen werden.
Das Gesetz lässt nur gewisse Kündigungsgründe zu. Es entscheiden immer die Umstände des Einzelfalls, ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht.
Kaution – Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat eine Kaution zu stellen. Unterlässt er dies, riskiert er die Kündigung.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter die Pflicht, die Ordnungsgemäßheit der Mietsache zu überprüfen und über die Kaution abzurechnen, wobei das Übergabeprotokoll hier maßgeblichen Einfluss haben kann.
Mieter und Vermieter können einige Ansprüche nur zeitlich beschränkt nach Rückgabe der Mietsache geltend machen. Die Kaution kann erst nach angemessener Überlegenheit des Vermieters herausgelangt werden.
Die vielfältigen Fallgestaltungen bergen das Risiko von Fehlern beim Vorgehen durch den Mieter wie den Vermieter. Ich prüfe das Vorgehen und setze Ihr Interesse bestmöglich außergerichtlich wie gerichtlich durch.
Zur Beratung mitzubringende Unterlagen:
- Mietvertrag
- Die relevante Korrespondenz insbesondere
- Die Kündigungserklärung
- Das Mieterhöhungsverlangen
- Die Mängelanzeigen
- Gutachterliche Stellungnahmen
- Kostenvoranschläge und Rechnungen
- Wohnungsübergabeprotokoll