RA-Darmstadt-Harnack-2

WEG-Recht


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Analysieren

Ich beginne ein Mandat stets mit einer gründlichen Erfassung Ihres Anliegens. Dies ist die Grundlage einer fundierten Beratung, weshalb ich mir hierfür gerne die entsprechende Zeit nehme.

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Beraten

Aufbauend auf der Analyse bespreche ich mit Ihnen die Rechtslage und die Optionen für das weitere Vorgehen. Dabei berücksichtige ich verschiedene Optionen und ihre Auswirkungen sowie divergierende Interessenlagen.

Ergeben sich bei der Beratung Spielräume (für die Gestaltung der Rechtslage) oder Optionen für das Vorgehen, besprechen wir die Vor- und Nachteile und legen das Vorgehen fest.

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Umsetzen

Ich vertrete Sie in Ihren Angelegenheiten außergerichtlich wie gerichtlich, gleich ob Sie Ansprüche durchsetzen, sich gegen die Inanspruchnahme verteidigen oder eine Einigung erzielen wollen.

Ich unterstütze Sie auch bei der Umsetzung der Ziele und Ergebnisse meiner Tätigkeit für Sie.

WEG-Recht

In einem Anwesen, das nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geteilt ist, können mehrere Parteien Eigentümer an einem Grundstück werden. Die eigenen Wohn- und Geschäftsräume dürfen nur die Eigentümer nutzen, gemeinschaftliches Eigentum dürfen alle Eigentümer nutzen.


WEG-Verwaltung

Die Eigentümer verwalten Ihre Angelegenheiten selbst, sie fassen auf Eigentümerversammlungen die hierfür entsprechenden Beschlüsse.

Verwalter führen die Beschlüsse aus, verwalten für die Eigentümer die Liegenschaft und das gemeinsame Vermögen, kümmern sich um die Anlage, erstellen die Abrechnungen und bereiten die Beschlussfassungen der Eigentümer auf den Eigentümerversammlungen vor.


Regelung des Miteinander

Die Teilungserklärung regelt das Miteinander der Eigentümer untereinander. Eine häufige Verletzung der Pflichten eines Eigentümers besteht in der Nichtzahlung der monatlich zu entrichtenden Hausgelder oder der Abrechnungsspitzen der Jahresabrechnungen.


Ordnungsgemäße Verwaltung

Die Willensbildung der Eigentümer erfolgt auf der Eigentümerversammlung. Dort fassen die Eigentümer die Beschlüsse zur gemeinsamen Verwaltung.

Besteht Unsicherheit, ob ein Beschluss richtig oder richtig zustande gekommen ist, ist der Beschluss dahingehend zu überprüfen, ob er ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Ein Gericht kann die Beschlussfassung im Rahmen einer Anfechtungsklage für unwirksam erklären. Diese muss innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung eingelegt werden.

Ich prüfe mit Ihnen zusammen die Ordnungsgemäßheit der Beschüsse, das Vorgehen der Verwaltung und die Durchsetzbarkeit der Ansprüche oder verteidige Sie gegen die Inanspruchnahme.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Teilungserklärung
  • Ladung zur Eigentümerversammlung
  • Protokoll der Beschlüsse der Eigentümerversammlung

Thorsten-Harnack

Rechtsanwalt Thorsten Harnack LL.M.

Familienrecht - Mietrecht - WEG-Recht

Tel.  +49 6151 9697377
Mailadresse

 

  • 2001 Zulassung als Rechtsanwalt
  • Seit 2002 durchgängig als Rechtsanwalt mit Sitz in Darmstadt tätig
  • Von 2007 bis 2010 als Justiziar in einem Darmstädter Handelshaus tätig
  • Von 2010 bis 2018 Rechtsanwälte Wellmann & Kollegen | Seit 2012 Partner
  • Seit 2018 in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten und Notaren Aschoff & Gallina