
WEG-Recht
Analysieren
Ich beginne ein Mandat stets mit einer gründlichen Erfassung Ihres Anliegens. Dies ist die Grundlage einer fundierten Beratung, weshalb ich mir hierfür gerne die entsprechende Zeit nehme.
Beraten
Aufbauend auf der Analyse bespreche ich mit Ihnen die Rechtslage und die Optionen für das weitere Vorgehen. Dabei berücksichtige ich verschiedene Optionen und ihre Auswirkungen sowie divergierende Interessenlagen.
Ergeben sich bei der Beratung Spielräume (für die Gestaltung der Rechtslage) oder Optionen für das Vorgehen, besprechen wir die Vor- und Nachteile und legen das Vorgehen fest.
Umsetzen
Ich vertrete Sie in Ihren Angelegenheiten außergerichtlich wie gerichtlich, gleich ob Sie Ansprüche durchsetzen, sich gegen die Inanspruchnahme verteidigen oder eine Einigung erzielen wollen.
Ich unterstütze Sie auch bei der Umsetzung der Ziele und Ergebnisse meiner Tätigkeit für Sie.
WEG-Recht
In einem Anwesen, das nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geteilt ist, können mehrere Parteien Eigentümer an einem Grundstück werden. Die eigenen Wohn- und Geschäftsräume dürfen nur die Eigentümer nutzen, gemeinschaftliches Eigentum dürfen alle Eigentümer nutzen.
WEG-Verwaltung
Die Eigentümer verwalten Ihre Angelegenheiten selbst, sie fassen auf Eigentümerversammlungen die hierfür entsprechenden Beschlüsse.
Verwalter führen die Beschlüsse aus, verwalten für die Eigentümer die Liegenschaft und das gemeinsame Vermögen, kümmern sich um die Anlage, erstellen die Abrechnungen und bereiten die Beschlussfassungen der Eigentümer auf den Eigentümerversammlungen vor.
Regelung des Miteinander
Die Teilungserklärung regelt das Miteinander der Eigentümer untereinander. Eine häufige Verletzung der Pflichten eines Eigentümers besteht in der Nichtzahlung der monatlich zu entrichtenden Hausgelder oder der Abrechnungsspitzen der Jahresabrechnungen.
Ordnungsgemäße Verwaltung
Die Willensbildung der Eigentümer erfolgt auf der Eigentümerversammlung. Dort fassen die Eigentümer die Beschlüsse zur gemeinsamen Verwaltung.
Besteht Unsicherheit, ob ein Beschluss richtig oder richtig zustande gekommen ist, ist der Beschluss dahingehend zu überprüfen, ob er ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Ein Gericht kann die Beschlussfassung im Rahmen einer Anfechtungsklage für unwirksam erklären. Diese muss innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung eingelegt werden.
Ich prüfe mit Ihnen zusammen die Ordnungsgemäßheit der Beschüsse, das Vorgehen der Verwaltung und die Durchsetzbarkeit der Ansprüche oder verteidige Sie gegen die Inanspruchnahme.
Mitzubringende Unterlagen:
- Teilungserklärung
- Ladung zur Eigentümerversammlung
- Protokoll der Beschlüsse der Eigentümerversammlung